Fußnote:

1) = Im Laich befindliche Fische müssen schonungsvoll zurückgesetzt werden.

2) = Die mit dieser Ziffer gekennzeichneten Fische dürfen in der Gesamtheit bis zu 5 kg Gesamtmenge entnommen werden.

        Ausgenommen der zuletzt gefangene Fisch überschreitet diese Grenze.

Mindestmaße / Schonzeiten / Entnahmemenge

Salmoniden Schonzeit Mindestmaß erlaubte Entnahme
Äsche 01.03. bis 31,05.  35 cm  1 Stück / Tag
Bachforelle 15.10. bis 15.03.  40 cm  1 Stück / Tag
Seeforelle 15.10. bis 15.03.  40 cm  1 Stück / Tag
Seesaibling 15.10. bis 15.03.  40 cm  1 Stück / Tag
Meerforelle (West-Aue / Leine) 01.10. bis 15.03.  60 cm

 1 Stück / Woche

 10 Stück / Jahr

Lachs (West-Aue / Leine) 01.10. bis 15.03.  60 cm
Meerforelle (Süd-Aue) ganzjährig gesperrt    0
Lachs (Süd-Aue) ganzjährig gesperrt    0
Regenbogenforelle    25 cm

 2 Stück / Woche

 im Bagger-See

Raubfische Schonzeiten Mindestmaß erlaubte Entnahme
Hecht

01.02. bis 15.05.

Süd- und West-Aue

01.02. bis 15.04.

 50 cm

 2 Stück / Tag

 oder 1 Hecht

 und 1 Zander

Zander 01.02. bis 15.05  50 cm
andere Fischarten Schonzeiten Mindestmaß erlaubte Entnahme
 Aal  keine  45 cm  2)
Barbe 01.05. bis 15.06.  40 cm  2)
Barsch  1)  20 cm  2)
Brasse  1)  25 cm  2)
Karpfen  1)  35 cm  2 Stück / Tag
Nase / Zährte ganzjährig gesperrt    
Rapfen ganzjährig gesperrt    
Schleie  1)  25 cm  4 Stück / Tag
Quappe  1)  35 cm  2)
Wels  1)  50 cm  2)
Weißfische  1)  20 cm  2) bis 5 Fische/Tag unter 20 cm als Köderfisch

Fußnote:

1) = Im Laich befindliche Fische müssen schonungsvoll zurückgesetzt werden.

2) = Die mit dieser Ziffer gekennzeichneten Fische dürfen in der Gesamtheit bis zu 5 kg Gesamtmenge entnommen werden.

        Ausgenommen der zuletzt gefangene Fisch überschreitet diese Grenze.