Gewässerordnung IG-Leine-MLK


Stand 01.01.2025


IG - Mitgliedsvereine

ASV Neustadt e.V.

AV Wunstorf e.V.

FV Wennigsen e.V.

ASV Luttmersen e.V.

ASV Steinhude e.V.

ASV Auetal Pohle e.V.

ASV Mandelsloh e.V.

AV Garbsen e.V.

AV Blumenau e.V.

ASV Luthe e.V.

ASV Schloß-Ricklingen e.V.

ASV Esperke-Warmeloh e.V.

ASV „Petri Heil“ Hagenburg e.V.

ASV Niedernstöcken e.V.

FV Schaumburg-Lippe e.V.

FV Schwarmstedt e.V.

FV Rodenberg e.V.


 

Stand 01.01.2025

1.   Beschreibung Gewässerstrecken

https://www.google.com/maps/d/viewer?hl=de&mid=1nlYsO7Yg6JoxJYTqbq3jFmCtXpMqmdUA&ll=52.530930146338854%2C9.511565453537552&z=10

Leine

AV Garbsen e. V.:

4.850 m Leine von km 38.750 bis 43.600 rechtsseitig Google Maps N 52.402219  E 9.591869 bis N 52.418008  E 9.552909

ASV Schloß Ricklingen e. V.:

3.820 m Leine von km 43.600 bis 47.420 rechtsseitig Google Maps N 52.418008  E 9.552909 bis N 52.421662  E 9.509463

FV Wennigsen e. V.:

3.260 m Leine von km 44.160 bis 47.420 linksseitig Google Maps N 52.415110  E 9.547020 bis N 52.421391 E 9.509520

ASV Luthe e.V.:

3.146 m Leine von km 47.420 bis 50.566 linksseitig Google Maps N 52.421391 E 9.509520 bis N 52.439297 E 9.487076

ASV Steinhude e. V.:

3.146 m Leine von km 47.420 bis 50.566 rechtsseitig Google Maps N 52.411662 E 9.509463 bis N 52.439749 E 9.487040

AV Wunstorf e. V.:

2.534 m Leine von km 50.566 bis 53.100 linksseitig Google Maps N 52.439310 E 9.487370 bis N 52.44988 E 9.477050

ASV Blumenau e. V.

2.100 m Leine von km 53.100 bis 55.200 linksseitig  Google Maps N 52.449880 E 9.477050 – N 52.462895 E 9.473598

1.100  m Leine von km 56.200 bis 57.300 linksseitig

Google Maps

ASV Luttmersen e. V.:

4.450 m Leine von km 81.700 bis 86.150 rechtseitig Google Maps N 52.570665 E 9.542313 bis N 52.583860 E 9.572552

AV Mandelsloh e.V.:

6.310 m Leine von km 85.866 bis 92.110 linksseitig Google Maps N 52.585568 E 9.568060 bis N 52.620532 E 9.588544

ASV Neustadt e. V.:

4.850 m Leine von km 86.150 bis 91.000 rechtsseitig  Google Maps N 52.583860 E 9.572552 bis N 52.614589 E 9.591229

3.510 m Leine von km 92.110 bis 95.620 linksseitig Google Maps N 52.620532 E 9.588544 bis N 52.637187 E 9.586462

810 m Leine von km 92.640 bis 93.450 rechtsseitig  Google Maps N 52.620528 E 9.589028 bis N 52.624429 E 9.587756

ASV Esperke-Warmeloh e. V.:

1.640 m Leine von km 91.000 bis 92.640 rechtsseitig Google Maps N 52.614589 E 9.591229 bis N 52.620528 E 9.589028

2.170 m Leine von km 93.450 bis 95.620 rechtsseitig Google Maps N 52.624429 E 9.587756 bis N52.637611 E 9.586576

ASV Niedernstöcken e. V.:

3.100 m Leine von km 95.620 bis 98.800 rechtsseitig Google Maps N 52.63711 E 9.586576 bis N 52.650166 E 9.589932

1.920 m Leine von km 95.620 bis 97.540 linksseitig  Google Maps N 52.637187 E 9.586462 bis N 52.650290 E 9.589471

 

Teiche 

ASV Auetal Pohle e. V.:

Wiehenweier (siehe Karte ASV Neustadt) 31867 Pohle, Wiesengrund Google Maps N 52.265701 E 9.349453

 

ASV „Petri Heil“ Hagenburg e. V.:

Hagenburger Teiche Nr.: 2-5 (siehe Karte ASV Neustadt) 32469 Hagenburg, Steinhuder-Meer-Weg, ersten vier Teiche rechts

Google Maps Teich 2            N 52.437517   E 9.323701

Google Maps Teich 3            N 52.438858   E 9.323474

Google Maps Teich 4            N 52.438431   E 9.323171

Google Maps Teich 5             N 52.437872   E 9.323073

FV Schaumburg-Lippe e. V.:

Talmühle Badesee (siehe Karte ASV Neustadt) 32469 Petershagen, Talmühle Google Maps N 52.355655 E 9.793365

SFV Schwarmstedt e. V.

Alter Kies See Bothmer 29690 Schwarmstedt, Fasanenweg. Google Maps N 52.691122 E 9.597762

Gewässer Bannetze 29308 Bannetze.  Google Maps N 52.669429 E 9.793365

FV Rodenberg e.V.

Keine Gewässer

2.     Schonbereiche

ASV Blumenau, 250 m über und 500 m unterhalb der Westaue ist das angeln verboten.

ASV Niederstöcken, 250 m oberhalb und 250 m unterhalb der Hammerstein Brücke ist das angeln verboten.

3.     Ausübung der Fischerei

3.1 Es gilt in den IG-Gewässern, die von den Vereinen heraus gegebenen IG Fischereiordnung und Gewässerverzeichnis.

3.2 Für die Ausübung der Fischerei in den Gewässerstrecken bzw. Teichen der Interessengemeinschaft sind keine besonderen Fischereipapiere notwendig. Der Nachweis der Mitgliedschaft in einem zur Interessengemeinschaft gehörenden Vereins ist ausreichend.

3.3 Um zu vermeiden, dass außerhalb der IG-Leine-Gewässer geangelt wird, ist die Gewässerkarte des ASV Neustadt e.V. zu empfehlen oder der Link,

https://www.google.com/maps/d/viewer?hl=de&mid=1nlYsO7Yg6JoxJYTqbq3jFmCtXpMqmdUA&ll=52.530930146338854%2C9.511565453537552&z=10.

zu beachten. Bezugsquelle für die Gewässerkarte ist der ASV Neustadt e. V.  

3.4 Die Angaben nach Google Maps sind nicht Meter genau, mögliche Schilder sind zu beachten.

4.     Allgemeine Bestimmungen

4.1 Die Gewässerordnung der IG entbindet kein Mitglied davon, sich an Gesetze, Verordnungen u. Vorschriften zu halten, auch wenn diese in der IG Gewässerordnung nicht explizit geregelt sind. Jedes Mitglied hat sich eigenständig über die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetz, die Binnenfischereiordnung, das Tier- und Landschaftsschutzgesetz und möglicher anderer Gesetze und Verordnungen zu informieren.

4.2 Jede/r Angler/in ist verpflichtet vor Angelbeginn seinen gewählten Angelplatz von herumliegendem Müll und Unrat zu säubern.

4.3 Jedes IG-Mitglied hat folgende Unterlagen u. Ausrüstung mit sich zu führen: Ausweis seines Vereines, Verbandsausweis des Anglerver-bandes (gelber Ausweis), Fischereischein oder Personalausweis, Fangkarte oder Fangbuch seines Vereines, in der Leine das Lachsblatt. Weiterhin sind Zollstock oder Bandmaß, Hakenlöser oder Löseschere, ein geeigneter Gegenstand zum betäuben, ein Messer und ein ausreichend langer Unterfangkescher mit sich zu führen.

4.4 Jedes IG-Mitglied darf in den Gewässern die durch andere Vereine eingebracht wurden mit 2 Angelruten fischen, davon 1 mit Köderfisch. Wenn in den IG-Gewässern mit der Kopf-, Spinn- oder Fliegenrute gefischt wird ist nur 1 Rute erlaubt.

4.5 Der Setzkescher und Eimerhälterung ist verboten.

4.6 Der lebende Köderfisch ist verboten.

4.7 An der Leinestrecke des AV Garbsen und des AV Wunstorf dürfen keine Einweckverpackungen verwendet werden.

4.8 Das Aufstellen von Zelten in den Strecken des ASV Neustadt ist verboten. Es sind nur Schirme mit einem Überwurf erlaubt. Das Ufer-betretungsrecht ist zu beachten.

4.9 Das Befahren von Wiesen ist grundsätzlich verboten.

4.10 Offene Feuer (Grill, Gas und Kohle, Feuerstelle, etc.) sind verboten.

4.11 Das Angeln vom Boot ist verboten.

4.12 Die gefangenen Fische in den IG-Gewässern sind mit Gewässerbezeichnung bzw. Gewässerstrecke in die Vereinsfangkarte oder Fangbuch unverzüglich nach dem Versorgen des Fanges einzutragen.

5.     Zusatzbestimmungen „Leine"

5.1 An der Leine gilt, dass alle Grundstücke die bebaut sind und bis an die Leine heranreichen nicht betreten werden dürfen auch wenn kein Zaun vorhanden ist. Der Angelplatz sollte in einem angemessenen Abstand zu diesen Grundstücken sein. Es darf auch nicht am Ufer entlang das Grundstück passiert werden.

5.2 Tore und Gatter sind immer sofort wieder zu verschließen, wenn man die Weide betreten hat.

5.3 Das Graben am Leineufer um Angelplätze anzulegen ist verboten.

5.4 Verboten ist es auf Kiesbänken und Steilufern (ausgenommen die Oberkannte der Steilufer) zu angeln. Verboten ist, dass LSG H – 76 außerhalb dem öffentliche Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort Kraftfahrzeuge, sonstige Fahrzeuge oder Geräte abzustellen.

6.     entfällt

 

7. gestrichen

8.    Zusatzbestimmung „Talmühle"

8.1 Vom 01.01. bis 14.05. und 16.09. bis 31.12. eines jeden Jahres uneingeschränktes Angeln.

8.2 Vom 15.05. bis 15.09. eines jeden Jahres vorrangige Freizeitnutzung. Angeln von 20.00 Uhr bis 10.00 Uhr.

8.3 Sofern kein Badebetrieb stattfindet, ist das Angeln auch in der übrigen Zeit am gesamten Gewässer erlaubt.

8.4 Der im Lageplan schraffierte Bereich (am Ufer ausgeschildert) ist auch in der Zeit vom 15.05. bis 15.09. ohne zeitliche Einschränkung zum Angeln freigegeben.

9.    Fangbestimmung in den Gewässern der IG 

Von den nachstehend aufgeführten Fischarten (Aal, Äsche, Hecht, Bachforelle, Karpfen, Lachs, Meerforelle, Regenbogenforelle, Schleie, Zander und Wels) dürfen täglich nur 2 Fische von einer Art und höchstens zwei unterschiedliche mitgenommen werden.

Bei Weißfischen dürfen täglich maximal 3 Kg entnommen werden bzw. maximal 10 Stück. (gilt nur für die Leine des ASV Neustadt)

In der Strecke des AV Garbsen sind Quappen ganzjährig gesperrt.

In den Vereinsgewässern/strecken des eigenen Mitgliedsvereins gelten die Vorschriften des eigenen Vereins.

Beim Lachs und der Meerforelle ist die Anzahl der Entnahme für beide Fischarten zusammen auf 10 Stück im Jahr beschränkt. Jeder gefangene Lachs muss beim Lachswart Holger Machulla 05032/67929 sofort gemeldet werden!

Schonzeiten

Hecht und Zander vom 01.01. – 15.05. In der Leine

Hecht und Zander vom 01.02. – 15.05. Hagenburger Teiche

Hecht und Zander vom 01.02. – 31.05. Talmühle

Forelle, Lachs und Meerforelle vom 01.10. – 30.04. In allen Gewässern

Äschen sind in allen IG-Gewässern ganzjährig geschützt.

Grasfisch u. Brassen sind ganzjährig in den Hagenburger Teiche geschützt.

Mindestmaße:

Äsche                                                  ganzjährig geschont

Aal                                                                              50 cm                                     

Bach.- und Regenbogenforelle                                 30 cm

Barbe, Karpfen, Aalquappe                                       40 cm

Lachs, Meerforelle, Grasfisch                                   60 cm

Hecht, Zander                                                            50 cm

Schleie                                                                       30 cm                                      

Wels                                                                           50 cm                                                                          

Weißfische – aller Arten                                            20 cm in der Leine- Strecke des ASV Neustadt, fünf kleine Köderfische pro Tag sind frei.               

Grundeln sind sofort dem Gewässer zu entnehmen und waidgerecht zu töten. Grundeln dürfen nicht in andere Gewässer gesetzt werden.

10.“Alarmplan Leine"

10.1 Merkblatt über Maßnahmen bei Fischsterben infolge Gewässerverschmutzung.

Dieser Maßnahmenkatalog soll den Mitgliedern der IG im Falle eines beobachteten Fremdverhaltens der Fische in unseren Gewässern die Möglichkeit geben, eine sofortige Meldung an die richtige Adresse zu richten.

Akute Gewässerverunreinigungen treten häufig nur kurzfristig auf. Darum ist es nötig, schnellstens eine Wasserprobe für eine spätere Analyse zu entnehmen, diese ist sofort zu kühlen. Eine schnelle Information an ein Vorstandsmitglied des betroffenen Vereines oder dem Vorstand Bez.4 (z. B. Bezirksvorsitzender) ist daher erforderlich. Dieser Personenkreis ist mit den erforderlichen Untersuchungsmitteln ausgerüstet.

10.2 Bei Fischsterben durch Abwassereinleitung verendet gewöhnlich der gesamte Fischbestand innerhalb weniger Stunden. Das Fischsterben kann unmittelbar (durch Gifte aller Art) oder mittelbar (durch Sauerstoffmangel) ausgelöst werden. Die Giftstoffe wirken an der Einleitungsstelle am stärksten, sie verlieren dann allmählich durch Verdünnung und/oder chemische Umsetzung ihre Wirkung.

Beim Verlauf einer Vergiftung lassen sich in der Regel folgende aneinander anschließende Stadien unterscheiden: - Anfangsunruhe, - Verminderung oder Erhöhung der Reizbarkeit, Gleichgewichts-störungen, Taumeln, Krämpfe, Störung des Bewegungsablaufes, Gleichgewichtsverlust, Todeskampf (Agonie), Todesstarre (Steifwerden des Körpers). Wesentliche Kennzeichen für Fischsterben, die durch Sauerstoffmangel hervorgerufen werden, ist das Schnappen der Fische nach Luft (Notatmung). Bei Einleitung sauerstoffzehrender Abwässer erfolgt Fischsterben oft erst an Strecken unterhalb der Einleitungsstelle.

Durch Krankheit hervorgerufenes Fischsterben erstreckt sich meist nur auf eine Fischart und ist in natürlichen Fischgewässern selten.

10.3 Bei der Entdeckung von Gewässerverunreinigung mit Fischsterben sind folgende Stellen zu benachrichtigen:

1. Zuständige Polizeidienststelle (warten bis Beamte eingetroffen sind).

2. Region Hannover – Fachbereich Umwelt: Tel.: 0511/6161

Nach Dienstschluss ist die 24-Std Bereitschaft über die Feuerwehr-leitzentrale 112 zu informieren. 

3.Gewässerwarte oder andere Vorstandsmitglieder. des betroffenen AV oder der IG oder dem Bezirksvorsitzender.

4. Staat. Fischseuchenbekämpfungsdienst Niedersachsen,

Eintrachtweg 19, 30173 Hannover 0511-120-8929, 0177-7288294

10.4 Zu benachrichtigende Stellen:

Untere Wasserbehörde Team Gewässerschutz  0511-61622641

Anglerverband Niedersachsen, Brüsseler Straße 4, 30539 Hannover

0511-3572662 [email protected]

Nutzen Sie in Notfällen, Fischsterben oder beim verdacht von Schwarzanglern die Notrufnummer der Polizei und Feuerwehr. Die Leitzentralen verbinden Sie mit der richtigen Dienststelle.

Polizei                                                                       110

Feuerwehr                                                                112

Verbandsbiologe, Dr. Matthias Emmrich              0511-357266-22

Verbandsbiologe, Andreas Maday                        0511-357266-20

Fischereiwissenschaftler, Helmut Speckmann   0511-357266-24

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Ralf Gerken       0511-357266-21        

ASV Auetal Pohle                  Klaus Scheffler                  0170-5400036   

FV Blumenau                         Norman Riechers              05031-7794111      

ASV Esperke-Warmeloh        Michael Putta                    05073-923276

AV Garbsen                           Simon Beer                        0151-23574492 

ASV Hagenburg                    Dieter Schulz                     0176-56156656      

ASV Luthe                             Jan Schiffers                     0176-20999106

ASV Luttmersen                    Thorsten Boll                     0172-5442336

AV Mandelsloh                      Dr. Martin Kussike             0160-8583086

ASV Neustadt                        Holger Machulla                0171-3867135

ASV Niedernstöcken             Timm Staffhorst                  0172-4083381

FV Rodenberg                       Dr. med.Tobias Werhahn   0170-5781168

FV Schaumburg Lippe          Günter Steierberg               0178-6625717     

SFV Schwarmstedt               Jörg Meier                          0172-513057    

ASV Schloß Ricklingen         Kurt Dieter Dorn                 05031-76143

ASV Steinhude                     Thomas Gerberding           0151-65463731

FV Wennigsen                      Detlef Köneke                     05105-83291

AV Wunstorf                          Uwe Spundflasche             05031-72442

Lachsprogramm ASV Neustadt e.V.

 

Dieser Erkennungshinweis ist den Angelpapieren beizufügen.

 

Bei dem Fang eines Lachses sind der Vorstand unter

05032-67929

oder

[email protected]

über Größe und Fang Ort wenn möglich Gewicht und Foto sofort zu informieren.

Dieser Erkennungshinweis ist den Angelpapieren beizufügen.

Bei dem Fang eines Lachses sind der Vorstand 05032-67929 oder [email protected]  über Größe und Fangort, wenn möglich Gewicht und Foto sofort zu informieren.

10.1 Erkennungsmerkmale:

Es gibt keine in der Praxis schnell anwendbares und gleichzeitiges zuverlässiges Einzel-Unterscheidungsmerkmal.

Als sicheres Merkmal gilt: der Schwanzstiel. Teilt man die Höhe des Schwanzstieles durch die Körperlänge ergeben sich beim Lachs Werte zwischen 13,5 bis 16.

Die Färbung bzw. Fleckung ist als Unterscheidungsmerkmal bei Erwachsenen weniger zuverlässig. Nützlich ist die Färbung jedoch zur Abgrenzung zu Bachforellen. Lachse lassen die bekannten roten Punkte vermissen. Lediglich große Männchen färben sich vordem Laichen ins Rötliche.

10.2 So leben sie:

Lachse leben und laichen in der Äschenregion. Ab September wandern die Elternfische aus dem Meer in die hiesigen Flussabschnitte. Die Jungfische schlüpfen etwa im April und leben ein bis zwei Jahre im Fluss. Hauptnahrung sind Wasserinsekten in dieser Zeit. 

Danach färben sich die Jungfische silberblank und wandern ab ins Meer. Die meisten Fische verbringen eine Zeit von 1 - 4 Jahren im Meer. Die sogenannten Smols wachsen jetzt sehr schnell ab, und kehren mit einem Gewicht von 2,5 kg und mehr in ihre Geburtsflüsse zurück. Die von uns ausgesetzten Lachse können mehrmals laichenll ab, und kehren mit einem Gewicht von 2,5 kg und mehr in ihre Geburtsflüsse zurück. Die von uns ausgesetzten Lachse können mehrmals laichen.

 

 

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