Fußnote:

1) = Im Laich befindliche Fische müssen schonungsvoll zurückgesetzt werden.

2) = Die mit dieser Ziffer gekennzeichneten Fische dürfen in der Gesamtheit bis zu 5 kg Gesamtmenge entnommen werden.

        Ausgenommen der zuletzt gefangene Fisch überschreitet diese Grenze.

Mindestmaße / Schonzeiten / Entnahmemenge

Salmoniden Schonzeit Mindestmaß erlaubte Entnahme
Äsche 01.03. bis 31,05.  35 cm  1 Stück / Tag
Bachforelle 15.10. bis 15.03.  40 cm  1 Stück / Tag
Seeforelle 15.10. bis 15.03.  40 cm  1 Stück / Tag
Seesaibling 15.10. bis 15.03.  40 cm  1 Stück / Tag
Meerforelle (West-Aue / Leine) 01.10. bis 15.03.  60 cm

 1 Stück / Woche

 10 Stück / Jahr

Lachs (West-Aue / Leine) 01.10. bis 15.03.  60 cm
Meerforelle (Süd-Aue) ganzjährig gesperrt    0
Lachs (Süd-Aue) ganzjährig gesperrt    0
Regenbogenforelle    25 cm

 2 Stück / Woche

 im Bagger-See

Raubfische Schonzeiten Mindesmaß/Entnahmefenster erlaubte Entnahme
Hecht

01.02. bis 15.05.

Süd- und West-Aue

01.02. bis 15.04.

 50 cm

 2 Stück / Tag

 oder 1 Hecht

 und 1 Zander

Zander 01.02. bis 15.05  50 cm
andere Fischarten Schonzeiten Mindestmaß / Entnahmefenster erlaubte Entnahme
 Aal  keine  45 cm  2)
Barbe 01.05. bis 15.06.  40 cm  2)
Barsch  1)  20 cm  2)
Brasse  1)  25 cm  2)
Karpfen  1)  35 cm  2 Stück / Tag
Nase / Zährte ganzjährig gesperrt    
Rapfen ganzjährig gesperrt    
Schleie  1)  25 cm  4 Stück / Tag
Quappe  1)  35 cm  2)
Wels  1)  50 cm  2)
Weißfische  1)  20 cm  2) bis 5 Fische/Tag unter 20 cm als Köderfisch

Fußnote:

1) = Im Laich befindliche Fische müssen schonungsvoll zurückgesetzt werden.

2) = Die mit dieser Ziffer gekennzeichneten Fische dürfen in der Gesamtheit bis zu 5 kg Gesamtmenge entnommen werden.

        Ausgenommen der zuletzt gefangene Fisch überschreitet diese Grenze.